Barrierefreiheit ist ein hochaktuelles Thema, doch derzeit beschränkt sich der Diskurs auf bestimmte Textsorten, vor allem auf Texte der juristisch-administrativen Kommunikation. Diese Textsorten sind für Menschen mit einer Beeinträchtigung oftmals nicht funktional, und zwar selbst dann nicht, wenn die Texte in Leichte Sprache übersetzt werden (siehe Rink 2019 und Ahrens in diesem Band). Eine umfassende Teilhabe bedarf jedoch Barrierefreiheit in allen Bereichen des Lebens. Es ist daher erforderlich, dass nicht nur administrative Texte barrierefrei aufbereitet werden, sondern auch Textsorten des Freizeitbereichs. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK 2008) berücksichtigt die Bedarfe in allen Lebensbereichen, auch der Freizeitaktivitäten, Sport und kulturelle Veranstaltungen. Die UN-BRK fordert, dass geeignete Maßnahmen getroffen werden, damit Menschen mit Behinderungen „Zugang zu Orten kultureller Darbietungen oder Dienstleistungen, wie Theatern, Museen, Kinos, Bibliotheken und Tourismusdiensten, sowie, so weit wie möglich, zu Denkmälern und Stätten von nationaler kultureller Bedeutung haben“ (UNBRK 2008 Artikel 30). Barrierefreiheit ist damit nicht nur auf den juristischadministrativen Bereich beschränkt, sie ist auch für Freizeitaktivitäten und kulturelle Teilhabe gefordert. Die nationale Monitoring-Stelle Deutschlands hat im Jahr 2015 einen Parallelbericht an den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen herausgegeben und festgestellt, dass „[d]er Vertragsstaat […] im Zeitraum 2009–2015 aus Sicht der Monitoring-Stelle (MSt) bei Weitem nicht alles Notwendige und Mögliche unternommen [hat], um die Konvention umzusetzen“ (Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention 2015: 4). Die Auswirkungen auf den Alltag von Menschen mit Beeinträchtigungen sind noch zu gering, insbesondere im Bereich der Kultur- und Freizeitaktivitäten. Zu diesen Aktivitäten zählt zum Beispiel ein Besuch in einem Wildpark. Es handelt sich hierbei um eine Möglichkeit der Freizeitgestaltung, bei der Unterhaltung und Informationsvermittlung über die regionale Flora und Fauna im Mittelpunkt stehen. Außerdem trägt der Besuch zur Stärkung sozialer Beziehungen bei.

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Kommunikationsbarrieren und kulturelle Teilhabe

  • Janina Kröger

摘要

Barrierefreiheit ist ein hochaktuelles Thema, doch derzeit beschränkt sich der Diskurs auf bestimmte Textsorten, vor allem auf Texte der juristisch-administrativen Kommunikation. Diese Textsorten sind für Menschen mit einer Beeinträchtigung oftmals nicht funktional, und zwar selbst dann nicht, wenn die Texte in Leichte Sprache übersetzt werden (siehe Rink 2019 und Ahrens in diesem Band). Eine umfassende Teilhabe bedarf jedoch Barrierefreiheit in allen Bereichen des Lebens. Es ist daher erforderlich, dass nicht nur administrative Texte barrierefrei aufbereitet werden, sondern auch Textsorten des Freizeitbereichs. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK 2008) berücksichtigt die Bedarfe in allen Lebensbereichen, auch der Freizeitaktivitäten, Sport und kulturelle Veranstaltungen. Die UN-BRK fordert, dass geeignete Maßnahmen getroffen werden, damit Menschen mit Behinderungen „Zugang zu Orten kultureller Darbietungen oder Dienstleistungen, wie Theatern, Museen, Kinos, Bibliotheken und Tourismusdiensten, sowie, so weit wie möglich, zu Denkmälern und Stätten von nationaler kultureller Bedeutung haben“ (UNBRK 2008 Artikel 30). Barrierefreiheit ist damit nicht nur auf den juristischadministrativen Bereich beschränkt, sie ist auch für Freizeitaktivitäten und kulturelle Teilhabe gefordert. Die nationale Monitoring-Stelle Deutschlands hat im Jahr 2015 einen Parallelbericht an den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen herausgegeben und festgestellt, dass „[d]er Vertragsstaat […] im Zeitraum 2009–2015 aus Sicht der Monitoring-Stelle (MSt) bei Weitem nicht alles Notwendige und Mögliche unternommen [hat], um die Konvention umzusetzen“ (Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention 2015: 4). Die Auswirkungen auf den Alltag von Menschen mit Beeinträchtigungen sind noch zu gering, insbesondere im Bereich der Kultur- und Freizeitaktivitäten. Zu diesen Aktivitäten zählt zum Beispiel ein Besuch in einem Wildpark. Es handelt sich hierbei um eine Möglichkeit der Freizeitgestaltung, bei der Unterhaltung und Informationsvermittlung über die regionale Flora und Fauna im Mittelpunkt stehen. Außerdem trägt der Besuch zur Stärkung sozialer Beziehungen bei.