Leichte Sprache (LS) hat innerhalb der vergangenen Jahre mit Blick auf die rechtliche Lage und den Übersetzungsmarkt eine beachtliche Entwicklung durchgemacht. In Deutschland wurde LS, was den rechtlichen Kontext betrifft, zum Mittel der Wahl: Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und geistigen Behinderungen haben bei bestimmten Textsorten einen rechtlichen Anspruch auf für sie rezipierbare Informationen, weshalb „insbesondere Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in einfacher und verständlicher Sprache“ und, sollte dies nicht ausreichend sein, „in Leichter Sprache“ bereitgestellt werden sollten (Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen/BGG 2018, §11). Das bedeutet, dass fachsprachlicher Inhalt aus dem Bereich der Rechtskommunikation anhand eines maximal reduzierten, linguistischen Repertoires entsprechend der Regeln der LS verfügbar zu machen ist. Die Texte sind dabei an Personen der primären Zielgruppe (siehe Hansen-Schirra/Maaß im vorliegenden Band) gerichtet, die unterdurchschnittliches Vorwissen über das Thema sowie eine unzureichende Lesekompetenz aufweist. Hierbei handelt es sich um ein Dilemma, das eine erhebliche Herausforderung darstellt. Um den Inhalt des Textes verstehen zu können, bedarf es auf Seiten der Nutzer(innen) themenspezifische „Frames“ und „Scripts“ (nach Fillmore 1982, für die Übertragung auf LS siehe Bredel/Maaß 2016: 426 ff.), die aktiviert werden können und den Nutzer(inne)n als Verstehensgrundlage dienen. Verfügen die Nutzer(innen) nicht über entsprechendes Vorwissen, kann der Inhalt des Textes nicht erschlossen werden. Insbesondere Texte aus dem Bereich der Fachkommunikation sind ohne Vorhandensein eines solchen umfangreichen Wissens nicht funktional. Entsprechend reicht es innerhalb der LS-Übersetzung nicht aus, lediglich komplexe Wörter und Schachtelsätze zu eliminieren. Stattdessen stehen LS-Übersetzer(innen) vor der weitaus größeren Herausforderung, das potenzielle und gleichzeitig erforderliche (Vor)Wissen der Nutzer(innen) zu antizipieren und genau dieses in jenen Fällen aufzubauen, in denen es ggf. nicht vorhanden ist. Denn nur wenn das zum Verstehen des Textes erforderliche Wissen den Nutzer(inne)n zur Verfügung steht, kann der Inhalt des Textes verarbeitet werden. Dieses Wissen bildet dann eine geeignete Basis für neue Informationen, die der Ausgangstext zu vermitteln sucht. Wenn beispielsweise die Zielgruppe entsprechend ihrer Fahrgastrechte Anspruch auf Erstattung von Kosten im Falle eines verspäteten Zuges geltend machen möchte (das Beispiel entstammt dem Beitrag von Keller im vorliegenden Band), ist das Ausfüllen eines Formulars erforderlich. Hierbei sind Angaben über die eigene Person, die Bankverbindung, die Reise und den verspäteten Zug zu machen sowie eine Bestätigung des Zugpersonals einzuholen, um das Geld zurückzufordern. Es handelt sich hierbei also um Voraussetzungen, die einer erfolgreichen kommunikativen Auseinandersetzung mit dem Reiseunternehmen zugrunde liegen.

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Strategien beim Übersetzen in Leichte Sprache

  • Chris Maaß,
  • Isabel Rink

摘要

Leichte Sprache (LS) hat innerhalb der vergangenen Jahre mit Blick auf die rechtliche Lage und den Übersetzungsmarkt eine beachtliche Entwicklung durchgemacht. In Deutschland wurde LS, was den rechtlichen Kontext betrifft, zum Mittel der Wahl: Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und geistigen Behinderungen haben bei bestimmten Textsorten einen rechtlichen Anspruch auf für sie rezipierbare Informationen, weshalb „insbesondere Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in einfacher und verständlicher Sprache“ und, sollte dies nicht ausreichend sein, „in Leichter Sprache“ bereitgestellt werden sollten (Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen/BGG 2018, §11). Das bedeutet, dass fachsprachlicher Inhalt aus dem Bereich der Rechtskommunikation anhand eines maximal reduzierten, linguistischen Repertoires entsprechend der Regeln der LS verfügbar zu machen ist. Die Texte sind dabei an Personen der primären Zielgruppe (siehe Hansen-Schirra/Maaß im vorliegenden Band) gerichtet, die unterdurchschnittliches Vorwissen über das Thema sowie eine unzureichende Lesekompetenz aufweist. Hierbei handelt es sich um ein Dilemma, das eine erhebliche Herausforderung darstellt. Um den Inhalt des Textes verstehen zu können, bedarf es auf Seiten der Nutzer(innen) themenspezifische „Frames“ und „Scripts“ (nach Fillmore 1982, für die Übertragung auf LS siehe Bredel/Maaß 2016: 426 ff.), die aktiviert werden können und den Nutzer(inne)n als Verstehensgrundlage dienen. Verfügen die Nutzer(innen) nicht über entsprechendes Vorwissen, kann der Inhalt des Textes nicht erschlossen werden. Insbesondere Texte aus dem Bereich der Fachkommunikation sind ohne Vorhandensein eines solchen umfangreichen Wissens nicht funktional. Entsprechend reicht es innerhalb der LS-Übersetzung nicht aus, lediglich komplexe Wörter und Schachtelsätze zu eliminieren. Stattdessen stehen LS-Übersetzer(innen) vor der weitaus größeren Herausforderung, das potenzielle und gleichzeitig erforderliche (Vor)Wissen der Nutzer(innen) zu antizipieren und genau dieses in jenen Fällen aufzubauen, in denen es ggf. nicht vorhanden ist. Denn nur wenn das zum Verstehen des Textes erforderliche Wissen den Nutzer(inne)n zur Verfügung steht, kann der Inhalt des Textes verarbeitet werden. Dieses Wissen bildet dann eine geeignete Basis für neue Informationen, die der Ausgangstext zu vermitteln sucht. Wenn beispielsweise die Zielgruppe entsprechend ihrer Fahrgastrechte Anspruch auf Erstattung von Kosten im Falle eines verspäteten Zuges geltend machen möchte (das Beispiel entstammt dem Beitrag von Keller im vorliegenden Band), ist das Ausfüllen eines Formulars erforderlich. Hierbei sind Angaben über die eigene Person, die Bankverbindung, die Reise und den verspäteten Zug zu machen sowie eine Bestätigung des Zugpersonals einzuholen, um das Geld zurückzufordern. Es handelt sich hierbei also um Voraussetzungen, die einer erfolgreichen kommunikativen Auseinandersetzung mit dem Reiseunternehmen zugrunde liegen.