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Rechtsordnung

  • Ingrid Simonnæs

摘要

Unter Rechtsordnung/Rechtssystem versteht man die Gesamtheit der gültigen Rechtsvorschriften/Normen in einem näher angegebenen Anwendungsraum, welche die Rechtsverhältnisse unter den Menschen bzw. von den Menschen zu den übergeordneten Hoheitsträgern sowie unter diesen regelt. Hieraus ergibt sich eine grobe Einteilung des Rechts (im Sinne von objektivem Recht) in Privatrecht und öffentliches Recht. Diese Unterscheidung hat ihren Ursprung im römischen Recht, wo zwischen ius privatum und ius publicum unterschieden wurde, wobei letzteres allerdings von den römischen Juristen eher wenig behandelt wurde.