Kleine Rechtsgeschichte – deutsches Recht
摘要
Die ersten Ansätze eines Rechtssystems im späteren Deutschen Reich27 bildete das mündlich überlieferte germanische Recht. Zu Zeiten der Völkerwanderung (4. Jahrhundert) wurde das germanische Recht zum Stammesrecht für die einzelnen Stämme. Im 5. Jahrhundert n. Chr. fanden die ersten Aufzeichnungen dieser Stammesrechte in lateinischer, ab dem 13. Jahrhundert auch in deutscher Sprache statt. Die Stammesrechte wurden im Mittelalter zu Landrechten für die Bewohner eines bestimmten Gebiets (z.B. der Anfang des 13. Jahrhunderts aufgezeichnete Sachsenspiegel sowie der um 1275 aufgezeichnete Schwabenspiegel).