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Rechtswissen und Übersetzen

  • Ingrid Simonnæs

摘要

Es gilt als Allgemeingut, dass für das Übersetzen von Fachtexten das betreffende Fachwissen eine wichtige Voraussetzung für eine adäquate Übersetzung ist (s. Abb. 2). Für die Erschließung der Textbedeutung, gilt, wie schon frühzeitig von Viehweger (1988: 20) im Rahmen seiner Untersuchungen zur sich in den 80er Jahren entwickelnden Fachtextlinguistik festgestellt wurde, dass „[e]nzyklopädisches Wissen […] eine conditio sine qua non für die Analyse von Fachtexten […] zu sein scheint.“ (Kursivierung im Original). Für Rechtstexte als Untergruppe von Fachtexten gilt das gleiche. Ein Beispiel mag dies bereits an dieser Stelle verdeutlichen: Kontext: In einem Erbverfahren wird die Übersetzung von einem Erbschein über eine in Deutschland verstorbene Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigt. Im Erbschein, der vom zuständigen Amtsgericht erteilt wird, heißt es u.a. „Es wird bezeugt, dass der Erbschein in Anwendung deutschen Rechts kraft Rückverweisung aus einer ausländischen Rechtsordnung erteilt ist.“ (s. Abb. 45). Das erforderliche Sachwissen bezieht sich auf das internationale Privatrecht, welches die Regeln darüber enthält, „welches Recht zur Abwicklung und Entscheidung im Einzelfall anzuwenden ist, sofern nicht zwischenstaatl. Verträge und Abkommen vorgehen.“ (Creifelds – Stichwort ‚Internationales Privatrecht‘). Erst wenn dieses Wissen vorhanden ist, ist der Rechtsübersetzer in der Lage, den Inhalt adäquat zu übersetzen.