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Rechtstexte

  • Ingrid Simonnæs

摘要

Unter ‚Textsorte‘ wird laut gängiger Auffassung eine Menge von Texten verstanden, die gewisse gemeinsame Eigenschaften haben, die wiederum typisch für eine spezifische Textgattung (Texttyp) sind, so beispielsweise Adamzik (2001: 21). Der Begriff ‚Rechtstext‘ deckt Textsorten wie Gesetzestexte, Prozessakten, Rechtsprechung (Urteile, Beschlüsse), Texte von Behörden usw. ab (beispielsweise Weisflog 1996; Busse 2000; Stolze 2014). Von besonderem Interesse sind dabei Texte, durch die Rechte und Pflichten geregelt werden, wie z.B. Gesetze, Verträge, Schenkungen usw. Ihr wichtiges Kennzeichen ist, dass sie performative Kraft haben, d.h. dass durch sie ein Rechtszustand begründet, aufgehoben oder abgeändert wird. Für die Übersetzungsmethode solcher Texte gilt, dass sie wegen ihrer Kulturgebundenheit (Gebundenheit an die AS-Rechtsordnung) primär AS-gerichtete Texte (sensu Neubert 1968) sind. Zusätzlich spielt dabei die Funktion der ZSÜbersetzung eine wichtige Rolle, abhängig davon, ob der Übersetzung Rechtsverbindlichkeit zuerkannt wird oder ob die Übersetzung nur als Information über die AS-Rechtslage dienen soll (Sandrini 1999).