Rechtliche Rahmenbedingungen barrierefreier Gesundheitskommunikation
摘要
Gemäß Art. 25 UN-BRK haben Menschen mit Behinderungen ein Recht auf eine diskriminierungsfreie und zugängliche Gesundheitsversorgung. Hierzu gehört in Zusammenschau mit Art. 21 UN-BRK auch, dass sie gesundheitsbezogene Informationen in einer für sie wahrnehmbaren und verständlichen Weise erhalten und dass in einer verständlichen Weise mit ihnen kommuniziert wird. Dies betrifft gleichermaßen den Kontakt mit Behörden wie etwa Kranken- und Pflegekassen sowie die unmittelbare Erbringung von Gesundheitsleistungen z. B. durch Pflegedienste, Krankenhäuser oder Arztpraxen. In dem Beitrag wird aufgezeigt, wie das in der UN-BRK verankerte Recht auf barrierefreie Gesundheitskommunikation im deutschen Recht umgesetzt wird, welche konkreten Rechte Menschen mit Behinderungen haben und welche Verpflichtungen Leistungsträger und Leistungserbringer im Gesundheitswesen demnach treffen.