Einwanderung und ihre gesetzlichen Grundlagen in der Frühen Neuzeit
摘要
Die Frühe Neuzeit war keine prinzipiell migrationsfreundliche Epoche, im Gegenteil: Zahlreiche Verordnungen, die teilweise schon im 15., vermehrt dann im 16. und 17. sowie bis ins 18. Jahrhundert hinein von landesfürstlichen und städtischen Obrigkeiten erlassen wurden, behandelten Migration und Mobilität restriktiv. „Fahrendes Volk“ wurde an den Grenzen abgewiesen oder sollte sich nur kurzfristig innerhalb eines Territoriums aufhalten dürfen. Fremden Bettlern wurde das Recht des Bettelns verwehrt, nur einheimische Arme durften in möglichst geregeltem Rahmen um Almosen bitten; wer gar Unterstützung aus der städtischen oder territorialen Armenfürsorge haben wollte, musste sich erst recht an die Heimatorte wenden.