Theologisch-rechtliche Diskurse in der Zwölfer-Schia rund um das Versicherungswesen
摘要
Das folgende Kapitel knüpft thematisch an Kapitel 2 an und diskutiert die Wahrnehmung des Versicherungswesens seitens der Rechtsgelehrten der Zwölfer-Schia, der maßgeblichen Rechtsschule des Irans. Hinsichtlich der Auswahl der zu behandelnden fuqahāʾ gestaltet sich eine eindeutige territoriale Eingrenzung auf den Iran schwierig, da der geistige Austausch zwischen den iranischen und den irakischen religiösen Zentren – also Qum und Mašhad einerseits sowie Naǧaf und Karbalā andererseits – traditionell sehr intensiv ist und zahlreiche ethnische Iraner (z. B. Khomeini und Sīstānī) auch im Irak aktiv waren bzw. sind.