Reliabilität des interlingualen KÜ-Beweises und des schriftlichen Translats zu Ermittlungszwecken
摘要
Die bisherigen Ausführungen haben deutlich gemacht, dass die von den sprachmittelnden Personen erstellten Produkte in einem einzigartigen, nicht mit anderen translatorischen Tätigkeiten vergleichbaren Kontext entstehen. Die Besonderheit der Translate selbst liegt wiederum darin, dass sie einer hybriden Translationstätigkeit entspringen, die überdies an das strafrechtliche Ermittlungsverfahren (Kap. II) gebunden ist und in enger Kooperation mit den anderen Akteuren der Ermittlungen ausgeführt wird. Aus diesem speziellen Handlungsrahmen ergeben sich Interventionen von Seiten der sprachmittelnden Personen, die über die translatorische Tätigkeit hinausgehen (Informationstriage, Verweis, kriminalistische und forensische Tätigkeiten und ermittlungsorientierte Kooperation (Kap. II). Die daraus entstehenden Produkte erfüllen, wie in Kap. IV dargestellt, verschiedene Zwecke: Entweder dienen die Translate ausschließlich Ermittlungszwecken oder sie werden zunächst in der Ermittlung genutzt und sollen darüber hinaus auch als Beweismittel eingesetzt werden. In dieser Funktion bezeichnen wir sie als interlinguale KÜ-Beweise (Kap. I.D).