Das vorliegende Kapitel skizziert in einem ersten Schritt die Genese der aktuellen erbrechtlichen Gesetzeslage im Königreich Marokko. Die dafür erforderliche historische Kontextualisierung schildert zunächst die weit zurückreichende Ausgangslage im Sultanat Marokko, in der Normen des Erbrechts nicht in kodifizierter Form vorlagen. Da der im 20. Jahrhundert dem Land aufoktroyierte Kolonialismus keinen inhaltlichen Niederschlag in der Gestaltung der Erbrechtsnormen für die muslimischen Untertanen des Sultans fand, ist er für die hier vorgenommene Periodisierung ohne Belang und wird somit unter dieser Phase des Sultanats subsumiert. Veränderungen – zunächst formaler und später auch inhaltlicher Natur – treten erst in den ausgehenden 1950er Jahren durch die Kodifikation (attaqnīn) des Familien-und Erbrechts des kurz zuvor wieder unabhängig gewordenen Landes in Erscheinung, so dass ab da von einer neuen Entwicklungsphase ausgegangen wird. In den darauffolgenden Jahrzehnten blieb diese neue kodifizierte Gesetzeslage zunächst nahezu unverändert bestehen, und Intentionen zu ihrer Modifikation erscheinen bis in die 1990er Jahren eher verhalten und zaghaft. Der aktuellen familien-und erbrechtlichen Gesetzeslage im Königreich, wie sie durch eine breitangelegte Gesetzesrevision im Jahr 2004 umgesetzt wurde, wird anschließend ein eigenes Unterkapitel gewidmet.

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Über Taqnīn und Aktuelle Reformforderungen

  • Julia Heilen

摘要

Das vorliegende Kapitel skizziert in einem ersten Schritt die Genese der aktuellen erbrechtlichen Gesetzeslage im Königreich Marokko. Die dafür erforderliche historische Kontextualisierung schildert zunächst die weit zurückreichende Ausgangslage im Sultanat Marokko, in der Normen des Erbrechts nicht in kodifizierter Form vorlagen. Da der im 20. Jahrhundert dem Land aufoktroyierte Kolonialismus keinen inhaltlichen Niederschlag in der Gestaltung der Erbrechtsnormen für die muslimischen Untertanen des Sultans fand, ist er für die hier vorgenommene Periodisierung ohne Belang und wird somit unter dieser Phase des Sultanats subsumiert. Veränderungen – zunächst formaler und später auch inhaltlicher Natur – treten erst in den ausgehenden 1950er Jahren durch die Kodifikation (attaqnīn) des Familien-und Erbrechts des kurz zuvor wieder unabhängig gewordenen Landes in Erscheinung, so dass ab da von einer neuen Entwicklungsphase ausgegangen wird. In den darauffolgenden Jahrzehnten blieb diese neue kodifizierte Gesetzeslage zunächst nahezu unverändert bestehen, und Intentionen zu ihrer Modifikation erscheinen bis in die 1990er Jahren eher verhalten und zaghaft. Der aktuellen familien-und erbrechtlichen Gesetzeslage im Königreich, wie sie durch eine breitangelegte Gesetzesrevision im Jahr 2004 umgesetzt wurde, wird anschließend ein eigenes Unterkapitel gewidmet.