Die grundlegenden Bestimmungen zum Vermächtnis gemäß mālikitischer Rechtsschule finden sich in dem einschlägigen 35. Kapitel der Risāla über die Vermächtnisse, den beim Tod des Herren freizulassenden Sklaven, den sich durch Vertrag selbst freikaufenden Sklaven, den Freigelassenen, die Kindsmutter sowie das Klientelverhältnis (al-waṣāyā wa-l-mudabbar wa-l-mukātab wa-l-muʿtaq waumm al-walad wa-l-walāʾ). Darüber hinaus lassen sich jedoch auch in weiteren Kapiteln, wie dem 38. über die Prozesse und Zeugenaussagen (al-aqḍiya wa-ššahādāt) und dem 36. zum Vorkaufsrecht, zur Schenkung, zur freiwilligen Spende, zur Religiösen Stiftung, zum Pfand, zur Leihe, zum hinterlegten Gut, zum gefundenen Gut und zum unrechtmäßigen Besitz (aš-šufʿa wa-l-hiba wa-ṣ-ṣadaqa wa-l-ḥubus wa-r-rahn wa-l-ʿāriya wa-l-wad ʿa wa-l-luqaṭa wa-l-ġaṣb), relevante Informationen zum Vermächtnis lokalisieren.

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Über das Vermächtnis im Mālikitischen Fiqh

  • Julia Heilen

摘要

Die grundlegenden Bestimmungen zum Vermächtnis gemäß mālikitischer Rechtsschule finden sich in dem einschlägigen 35. Kapitel der Risāla über die Vermächtnisse, den beim Tod des Herren freizulassenden Sklaven, den sich durch Vertrag selbst freikaufenden Sklaven, den Freigelassenen, die Kindsmutter sowie das Klientelverhältnis (al-waṣāyā wa-l-mudabbar wa-l-mukātab wa-l-muʿtaq waumm al-walad wa-l-walāʾ). Darüber hinaus lassen sich jedoch auch in weiteren Kapiteln, wie dem 38. über die Prozesse und Zeugenaussagen (al-aqḍiya wa-ššahādāt) und dem 36. zum Vorkaufsrecht, zur Schenkung, zur freiwilligen Spende, zur Religiösen Stiftung, zum Pfand, zur Leihe, zum hinterlegten Gut, zum gefundenen Gut und zum unrechtmäßigen Besitz (aš-šufʿa wa-l-hiba wa-ṣ-ṣadaqa wa-l-ḥubus wa-r-rahn wa-l-ʿāriya wa-l-wad ʿa wa-l-luqaṭa wa-l-ġaṣb), relevante Informationen zum Vermächtnis lokalisieren.