Den Kern des vorliegenden Kapitels bilden die allgemeinen Bestimmungen zur Aufteilung der Hinterlassenschaft (at-tarika). Informationen zu den an der Hinterlassenschaft festmachenden Ansprüchen sowie der Reihenfolge, in welcher sie zu begleichen sind, werden am Ende des 38. Kapitels der Risāla zu den Prozessen und Zeugenaussagen verzeichnet und somit erst nach den grundlegenden Bestimmungen zum Vermächtnis im 35. und kurz vor den Bestimmungen zu den Erbteilen im 39. Kapitel benannt.

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Über die Hinterlassenschaft im Mālikitischen Fiqh

  • Julia Heilen

摘要

Den Kern des vorliegenden Kapitels bilden die allgemeinen Bestimmungen zur Aufteilung der Hinterlassenschaft (at-tarika). Informationen zu den an der Hinterlassenschaft festmachenden Ansprüchen sowie der Reihenfolge, in welcher sie zu begleichen sind, werden am Ende des 38. Kapitels der Risāla zu den Prozessen und Zeugenaussagen verzeichnet und somit erst nach den grundlegenden Bestimmungen zum Vermächtnis im 35. und kurz vor den Bestimmungen zu den Erbteilen im 39. Kapitel benannt.