Die Wehrmacht und das Mädchen
摘要
Ein Partisan, so belehrt uns 1989 das Universalwörterbuch des Mannheimer Dudenverlages, kämpft „als Angehöriger bewaffneter, aus dem Hinterhalt operierender Gruppen gegen den in sein Land eingedrungenen Feind.“ Partisanen, so bestimmt es die in diesem Punkt erst 1949 geänderte Haager Landkriegsordnung von 1899, genießen bei Ergreifung keinen Schutz, wegen ihrer Hinterhältigkeit. Kurzen Prozess kann man mit denen machen. So werden sie auch mit Bajla Gelblung verfahren sein, dem Mädchen aus dem Warschauer Ghetto, das bis Brest-Litowsk gelangt war, auf seiner Flucht durch die Wälder. Vielleicht wurde vor der Erschießung noch ein Protokoll, ein „Bericht“ aufgesetzt, und das Mädchen hat erzählen müssen, wo und wie es an die Waffe und an den „Militärmantel (polnisch)“ gekommen ist und wie in diese Partisanengruppe.