Berufsausbildung als Hauptaufgabe
摘要
In § 1 Nummer 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern wird als deren Aufgabe unter anderem benannt: „Die Industrie- und Handelskammern können […] Maßnahmen zur Förderung und Durchführung der kaufmännischen und gewerblichen Berufsbildung unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere des Berufsbildungsgesetzes, treffen.“