Die Klagbarkeit von (natürlichen) Pflichten im Naturrechtsdenken des späten 17. und 18. Jahrhunderts
摘要
Die Epoche des klassischen Naturrechts weist aus rechtshistorischer Sicht auf den ersten Blick eine markante Leerstelle auf: Das Gericht als äußeres Forum scheint kein Thema für die naturrechtlichen Autoren und ihre modernen Interpreten zu sein, obwohl es eine, wenn nicht die wichtigste intermediäre Zwangsinstitution zwischen abstraktem Staat und Individuum bildet, und obwohl es den zentralen Ort der Konfliktlösung bei Interessen- und Pflichtenkollisionen darstellt.