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Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das Steuerberatungsmandat

  • Thomas C. Fallak,
  • Volker Büteröwe

摘要

Der Insolvenzantrag und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führen zu einer Zäsur innerhalb des Mandatsverhältnisses. Sämtliche vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Verbindlichkeiten gegen den Schuldner sind nur noch Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO und müssen nach Insolvenzeröffnung zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Nach deren Feststellung partizipieren die Insolvenzgläubiger nur anteilig an einer Verteilung der Insolvenzmasse. Vorrangig sind jedoch aus der Insolvenzmasse die Kosten des Insolvenzverfahrens und sonstige Masseverbindlichkeiten zu befriedigen, §§ 53 bis 55 InsO. Erst ein verbleibender Überschuss wird an die Insolvenzgläubiger verteilt, §§ 187 ff. InsO. Der sodann auf die Forderungen der einfachen, ungesicherten Insolvenzgläubiger entfallende Betrag wird als ‚Insolvenzquote‘ bezeichnet.1