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Grundlagen des Insolvenzverfahrens

  • Thomas C. Fallak,
  • Volker Büteröwe

摘要

Das „Verwerten“ der Vermögenswerte kann dabei einzeln oder im Ganzen (durch eine übertragene Sanierung oder einen Insolvenzplan) erfolgen. Es erfolgt eine sog. ‚Gesamtvollstreckung‘.1 Erfasst werden das zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung vorhandene Vermögen und das während des Verfahrens hinzukommende Vermögen des Schuldners (§ 35 InsO). Die „gemeinschaftliche Befriedigung“ benennt dabei das Ziel der grundsätzlich gleichen Befriedigung jedes Insolvenzgläubigers (§ 38 InsO).2