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Insolvenzgründe

  • Thomas C. Fallak,
  • Volker Büteröwe

摘要

Die Zahlungsunfähigkeit findet auf sämtliche insolvenzfähigen Vermögensmassen Anwendung.1 § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO enthält die Legaldefinition der Zahlungsunfähigkeit.2 Allerdings lässt sich aus dem Wortlaut des Gesetzes kaum noch auf die Vielzahl an Konkretisierungen und Ausnahmen schließen, welche die Rechtsprechung zur Ausprägung dieses Begriffes geschaffen hat. Sogar der Gesetzgeber wollte bei geringfügigen Abweichungen nicht die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners annehmen, was nicht aus dem Gesetzeswortlaut hervorgeht.3