Pflichten des Steuerberaters bei Insolvenznähe des Mandanten
摘要
Die Anforderungen an die Hinweispflichten von Steuerberatern haben sich in den letzten Jahren erheblich verschärft. War vormals nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Hinweis bei Anhaltspunkten auf die Insolvenzreife des Mandanten noch nicht erforderlich, so normierte schließlich der Gesetzgeber in § 102 StaRUG eine ausdrückliche Hinweispflicht für den Steuerberater bei Insolvenznähe des Mandanten. § 102 StaRUG ist im Wesentlichen auf die Richtlinie für Restrukturierung und Insolvenz (Restrukturierungsrichtlinie)1 zurückzuführen. Nach Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 Restrukturierungsrichtlinie sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass „Schuldner Zugang zu einem oder mehreren klaren und transparenten Frühwarnsystemen haben, die Umstände erkennen können, die zu einer wahrscheinlichen Insolvenz führen können, und ihnen signalisieren können, dass unverzüglich gehandelt werden muss.“