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Einleitung

  • Thomas C. Fallak,
  • Volker Büteröwe

摘要

Die Haftungsrisiken in der Steuerberatung bei Insolvenznähe des Mandanten haben sich in den vergangenen Jahren erheblich verschärft. So haftete vormals der Steuerberater ausschließlich bei einer expliziten Beauftragung oder zumindest einer tatsächlichen Äußerung über die Insolvenznähe des Mandanten.1 Spätestens mit der Einführung des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz2 ist die Stellung des Steuerberaters zum volkswirtschaftlichen Frühwarnsystem für die Krise von Unternehmungen avanciert.