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Zwangsverwaltung

  • Martin Gladenbeck,
  • Abbas Samhat

摘要

Die Anordnung der Zwangsverwaltung führt u. a. zur Beschlagnahme der Mietund Pachtzinsansprüche, die das Zwangsversteigerungsverfahren nicht erfasst (RN 1265). Damit kann – selbst in der Insolvenz des Schuldners (RN 1294) und ggf. parallel zum Versteigerungsverfahren – auf die Erträge des Grundstücks zugegriffen werden.