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Das Liegenbelassen einer Grundschuld

  • Martin Gladenbeck,
  • Abbas Samhat

摘要

Der Gläubiger einer Grundschuld, die im geringsten Gebot nicht berücksichtigt ist und deshalb durch den Zuschlag erlischt (RN 1106), und der Ersteher des Grundstücks können vereinbaren, dass die Grundschuld dennoch bestehen bleibt (§ 91 Abs. 2 ZVG).