错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Die nicht (voll) valutierte Grundschuld

  • Martin Gladenbeck,
  • Abbas Samhat

摘要

Als nicht akzessorisches Recht steht die Grundschuld ihrem jeweiligen Gläubiger ohne Rücksicht darauf zu, ob eine durch die Grundschuld gesicherte Forderung besteht oder nicht. Für geringstes Gebot und Erlösverteilung ist der Bestand des dinglichen Rechts maßgeblich1, und zwar selbst dann, wenn der Grundschuldgläubiger im Verfahren ausdrücklich erklärt, dass die gesicherte Forderung nicht oder nicht in voller Höhe besteht2.