错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Gläubigerwechsel, insb. Ablösung und Umschuldung des Kredits

  • Martin Gladenbeck,
  • Abbas Samhat

摘要

Die Abtretung der durch die Grundschuld gesicherten Forderung ist regelmäßig wirksam. Sie erfolgt rechtsgeschäftlich gemäß §§ 398 ff. BGB und verstößt – falls keine abweichenden Abreden bestehen – nicht gegen den Sicherungsvertrag, da allein dadurch die Zweckbindung der Grundschuld nicht aufgehoben wird.1 Die Forderungsabtretung scheitert nicht am Bankgeheimnis oder an Vorschriften zum Datenschutz (s. RN 979.3, aber auch RN 979.2). Eine Nichtigkeit folgt auch nicht aus § 496 Abs. 2 BGB (Unterrichtung des Verbraucherkreditnehmers).2