错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Einreden gegen Grundschuld oder gesicherte Forderung

  • Martin Gladenbeck,
  • Abbas Samhat

摘要

Die Grundschuld muss zurückgegeben werden, wenn der Sicherungszweck endgültig weggefallen (RN 729 bis 741) ist. Sie darf also nicht mehr verwertet werden. Der Eigentümer kann seinen Rückgewähranspruch, wenn er ihm zusteht1, als dauernde Einrede gegen die Grundschuld vorbringen. Das Gleiche gilt für den Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld nach Bereicherungsrecht (§ 812 BGB), wenn die Grundschuld ohne Rechtsgrund bestellt worden ist.2