Einreden gegen Grundschuld oder gesicherte Forderung
摘要
Die Grundschuld muss zurückgegeben werden, wenn der Sicherungszweck endgültig weggefallen (RN 729 bis 741) ist. Sie darf also nicht mehr verwertet werden. Der Eigentümer kann seinen Rückgewähranspruch, wenn er ihm zusteht1, als dauernde Einrede gegen die Grundschuld vorbringen. Das Gleiche gilt für den Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld nach Bereicherungsrecht (§ 812 BGB), wenn die Grundschuld ohne Rechtsgrund bestellt worden ist.2