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Sicherungsvertrag

  • Martin Gladenbeck,
  • Abbas Samhat

摘要

Die Grundschuld begründet ein Rechtsverhältnis zwischen dem (jeweiligen) Eigentümer des belasteten Grundstücks und dem (jeweiligen) Gläubiger der Grundschuld.1 Aus ihr fließt das Recht des Grundschuldgläubigers auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme aus dem Grundstück (§ 1191 Abs. 1 BGB). Das bedeutet aber nicht, dass der Eigentümer allein aufgrund des Grundpfandrechts oder der Sicherungsabrede die Zahlung des Grundschuldbetrags schuldet.