Rang der Grundschuld
摘要
Die Rechte an einem Grundstück stehen untereinander in einer bestimmten Rangfolge. Maßgeblich ist der Rang, der sich aus dem Grundbuch – aufgrund der gesetzlichen Regeln (RN 334, 336 bis 339) oder der eingetragenen Abweichungen (RN 332) – ergibt.