Eigentümergrundschuld
摘要
Das Eigentum am belasteten Grundstück und die darauf lastende Grundschuld können derselben Person zustehen. In diesem Fall spricht man von einer Eigentümergrundschuld. Sie ist kein Recht besonderer Art1 und wird auch im Grundbuch nicht besonders gekennzeichnet. Ihr Gläubiger kann nur, solange er zugleich Eigentümer des belasteten Grundstücks ist, einzelne Rechte nicht geltend machen (RN 236).