Gesetzgeber zwingt Kapitalgesellschaften zur Implementierung und Nutzung von Krisenfrüherkennungssystemen
摘要
Mit Inkrafttreten des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) am 01. 01. 2021 hat der Gesetzgeber die Einführung eines Krisenfrüherkennungssystems für die Geschäftsleitung haftungsbeschränkter Rechtsträger verpflichtend angeordnet.