Zahlungsfähigkeit muss grundsätzlich bestehen
摘要
Bei Rechnungen von Steuerberaterinnen und Steuerberatern handelt es sich in der Regel um sofort fällige Verbindlichkeiten. Sie sind im Rahmen einer Zahlungsfähigkeitsüberprüfung immer als sofort fällig einzustufen und einzurechnen. Liegen Erkenntnisse darüber vor, dass seit Jahren die Forderungen der Steuerberaterin oder des Steuerberaters gegenüber des krisenbehafteten Unternehmens deutlich gestiegen sind und das Unternehmen nicht in der Lage war, seinen Verpflichtungen vollumfänglich nachzukommen, ist ggfs. die generelle Insolvenzreife zu überprüfen.