Die tragende Rolle der (positiven) Fortbestehensprognose
摘要
Nach Feststellung einer buchmäßigen Überschuldung durch die Steuerberaterin oder den Steuerberater ist sofort und ohne Zeitverzug die Geschäftsführung, noch im Rahmen der Vor- und Aufbereitung des Jahresabschlusses, über den festgestellten Sachverhalt zunächst schriftlich in Kenntnis zu setzen.