Das aufsehenerregende BGH-Urteil vom 26. 01. 2017 – IX ZR 285/14
摘要
Schuldnerin war in diesem Fall die H-GmbH, die den hier beklagten Steuerberater beauftragt hatte. Die Schuldnerin beauftragte den Steuerberater erstmalig im Jahr 2005 mit der Erstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2003. Der hierfür ausgehändigte Jahresabschluss für das Jahr 2002 wies dort bereits einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Jahresfehlbetrag aus.