Grundsätzliches zum Überschuldungsbegriff gem. § 19 InsO
摘要
Die aktuell gültige Überschuldungsdefinition galt grundsätzlich bereits im Geltungszeitraum der Konkursordnung und wurde durch die Fachliteratur sowie insbesondere die BGH-Entscheidung vom 13. 07. 1992 geprägt.1 Mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung (InsO) im Jahre 1999 änderte sich jedoch der Überschuldungsbegriff bereits grundlegend und wurde durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) am 17. 10. 2008 in der Insolvenzordnung in seiner jetzigen Fassung festgeschrieben. Eine nicht unerhebliche gesetzgeberische Absicht war seinerzeit, rein buchmäßig überschuldete Unternehmen während der damaligen Finanzmarktkrise nicht allein aus diesem Grund der Insolvenzantragspflicht auszusetzen, sofern sie denn betriebswirtschaftlich nachvollziehbar darlegen konnten, dass die Fortführung des Unternehmens nicht akut gefährdet war.