Risikotragfähigkeit – Ergebnisse aus der Arbeit des RMA-Arbeitskreises Risikoquantifizierung sowie aus einem Praxisbeispiel
摘要
Haftungsbeschränkte Unternehmen mit Sitz in Deutschland sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ein Risikofrüherkennungssystem einzurichten. Diese Verpflichtung beruht auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen, aus denen sich Mindestanforderungen für die Ausgestaltung eines solches Systems ergeben. Auf eine ausdrückliche Regelung, wie das Risikomanagementsystem genau auszugestalten ist, hat der Gesetzgeber allerdings verzichtet. Art und Umfang der einzurichtenden Maßnahmen hängen von der individuellen Risikosituation des jeweiligen Unternehmens ab und stehen im Organisationsermessen von Vorstand bzw. Geschäftsführung.