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Nach der Betriebsprüfung

  • Jörg Romanowski

摘要

Nach § 7 Abs. 4 Satz 1 BVV gilt: (4) Das Ergebnis der Prüfung ist dem Arbeitgeber innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der Prüfung mitzuteilen; auf Wunsch des Arbeitgebers kann dies durch Datenübertragung erfolgen.