Nach der Betriebsprüfung
摘要
Nach § 7 Abs. 4 Satz 1 BVV gilt: (4) Das Ergebnis der Prüfung ist dem Arbeitgeber innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der Prüfung mitzuteilen; auf Wunsch des Arbeitgebers kann dies durch Datenübertragung erfolgen.