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Handreichungen

  • Norbert Wimmer,
  • Anna Burghardt-Kaufmann

摘要

Gemäß § 20 veröffentlicht das BAFA branchenübergreifende oder branchenspezifische Informationen, Hilfestellungen und Empfehlungen zur Einhaltung des LkSG. Die Formulierung im Indikativ bedeutet eine gesetzliche Verpflichtung zum Tätigwerden. Das BAFA ist zur Bereitstellung der aufgezählten „Handreichungen“ verpflichtet (→ Rn. 25). Über einen Handlungsspielraum verfügt es hinsichtlich der Gestaltung im Einzelnen, einschließlich der branchenübergreifenden oder branchenspezifischen Gestaltung der Unterlagen. Dabei stimmt es sich mit den fachlich betroffenen Behörden ab und muss nach S. 2 die Zustimmung des Auswärtigen Amtes einholen, soweit außenpolitische Belange berührt sind.