Behördliche Berichtsprüfung; Verordnungsermächtigung
摘要
§ 13 Abs. 1 regelt das Verfahren der behördlichen Überprüfung der Einhaltung der Jahresberichtspflicht nach § 10 Abs. 2 durch das BAFA. Nach § 13 Abs. 2 kann das BAFA im Falle nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Vorgaben aus § 10 Abs. 2 und 3 LkSG die Nachbesserung des Berichts innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. § 13 Abs. 3 regelt die Ermächtigungsbefugnis des BMAS das Verfahren nach den §§ 12, 13 durch Rechtsverordnung weiter auszugestalten.