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Behördliche Berichtsprüfung; Verordnungsermächtigung

  • Patrick Späth

摘要

§ 13 Abs. 1 regelt das Verfahren der behördlichen Überprüfung der Einhaltung der Jahresberichtspflicht nach § 10 Abs. 2 durch das BAFA. Nach § 13 Abs. 2 kann das BAFA im Falle nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Vorgaben aus § 10 Abs. 2 und 3 LkSG die Nachbesserung des Berichts innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. § 13 Abs. 3 regelt die Ermächtigungsbefugnis des BMAS das Verfahren nach den §§ 12, 13 durch Rechtsverordnung weiter auszugestalten.