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Besondere Prozessstandschaft

  • Michael Nietsch

摘要

§ 11 will es durch schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen Geschädigten erleichtern, vor deutschen Gerichten Rechtsschutz zu erlangen. Rechtstechnisches Mittel zur Überwindung der dabei bestehenden praktischen Hürden1 ist die Schaffung einer besonderen Prozessstandschaftsregelung zugunsten der in der Norm genannten Organisationen. Eröffnet wird Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen damit die Möglichkeit der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter im eigenen Namen. Dadurch kann Geschädigten unter Übernahme der Kostenrisiken Hilfe angeboten werden. Zudem kann die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen faktisch gebündelt werden.