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Dokumentations- und Berichtspflicht

  • Birgit Spießhofer

摘要

§ 10 stellt für die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallenden Unternehmen zwei verschiedene Anforderungen auf, die gemäß § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 Teil der Sorgfaltspflichten sind: Absatz 1 normiert die interne Dokumentationspflicht, Abs. 2 die externe Berichtspflicht. Die Dokumentations- und Berichtspflicht sind kontinuierlich bzw. regelmäßig (ohne konkreten Anlass) zu erfüllen.1 Allerdings ist die Berichtspflicht nach Abs. 3 eingeschränkt, wenn das Unternehmen kein Risiko und keine Verletzung festgestellt hat und dies im Bericht plausibel darlegt. Der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist gebührend Rechnung zu tragen (Abs. 4).