Beschwerdeverfahren
摘要
Seinen Ursprung finden die Regelungen des LkSG zum Beschwerdeverfahren1 in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNLP)2 mit seinen Empfehlungen in UNLP 27 ff. So spricht sich UNLP 29 für wirksame Beschwerdemechanismen auf betrieblicher Ebene für Einzelpersonen und Gemeinschaften aus, die möglicherweise nachteilig betroffen sind. Besondere Beachtung für das weitere Verständnis verdienen auch die Kriterien in UNLP 31. Darüber hinaus finden sich neben den konkreten Regelungen im LkSG entsprechende Verpflichtungen für die Unternehmen, ein Hinweisgebersystem bzw. Beschwerdesystem einzuführen, in der EU-Hinweisgeberrichtlinie3 sowie im nationalen Umsetzungsgesetz.4