Risikomanagement
摘要
§ 4 knüpft unmittelbar an die in § 3 Abs. 1 aufgezählten Sorgfaltspflichten an und macht Vorgaben zu den grundlegenden organisatorischen und prozessbezogenen Maßnahmen des Risikomanagements (Abs. 1), der Festlegung einer Zuständigkeit für die Überwachung des Risikomanagements (Abs. 3) sowie der Berücksichtigung der Interessen unmittelbar betroffener Personen (Abs. 4). Zugleich stellt § 4 in Abs. 1 in Ergänzung zu § 3 Abs. 1 und 2 erneut klar, dass vom Unternehmen nur angemessene, d. h. dem jeweiligen Unternehmen angepasste Anstrengungen bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten verlangt werden. Abs. 2 enthält eine Legaldefinition des Wirksamkeitserfordernisses.