Sorgfaltspflichten
摘要
§ 3 Abs. 1 und 2 sind die programmatischen Eingangs- und Grundnormen für den Abschnitt 2 Sorgfaltspflichten des LkSG. Abs. 1 umschreibt in allgemeiner Form die Verpflichtung von Unternehmen, in ihren Lieferketten die in Abschnitt 2 festgelegten Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten mit dem Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechts- und umweltbezogener Pflichten zu beenden.