AGB-rechtliche Besonderheiten im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
摘要
Streng genommen gehört der Komplex des AGB-Rechts nicht zu der Materie, welche genuiner Gegenstand dieses Gesetzes ist. Doch wird man nicht übersehen dürfen, dass die vertraglichen Beziehungen zwischen den in der Lieferkette beteiligten Unternehmen, wenn sie denn dem deutschen Recht als Vertragsstatut folgen, im Zweifel immer den zwingenden Vorschriften der §§ 305 ff. BGB unterworfen sind. Das wird man vor allem uneingeschränkt für den jeweils vereinbarten „Code of Conduct“ bejahen müssen, der für den einzelnen „Supplier“ vorgesehen ist und das Vertragsverhältnis mit dem Besteller beherrscht. Damit wird man also immer von einer vertragsrechtlich relevanten Gestaltung ausgehen müssen, welche in erster Linie an den zwingenden Vorgaben dieses Gesetzes zu messen ist, aber auch die Hürden der §§ 305 ff. BGB überwinden muss.