Richter- und Staatsanwältegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesrichter- und Staatsanwältegesetz – LRiStaG)
摘要
Als Richtervertretungen werden errichtet Richtervertretungen sind nicht zu beteiligen in Angelegenheiten, in denen das Präsidium entscheidet.