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Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-LPVG)

  • Michael Klein,
  • Martin Stuttmann

摘要

(1) Bei der Bestellung des Wahlvorstandes sind Beschäftigte auszuwählen, die eine Durchführung der Wahl nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen gewährleisten.