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Einführung

  • Michael Klein,
  • Martin Stuttmann

摘要

Der Arbeitgeber bestimmt die Arbeitsbedingungen seiner Arbeitnehmer, der Dienstherr die seiner Beamten. Weil jeder Einzelne ersetzbar ist und zugleich jeder abhängig Beschäftigte existenziell darauf angewiesen ist, dass sein Arbeitgeber/ Dienstherr ihn weiter beschäftigt und bezahlt, steht der einzelne Beschäftigte der (Über-)Macht des Arbeitgebers/Dienstherrn strukturell gesehen wehrlos gegenüber. Die Geschichte zeigt jedoch, dass sich die machtlosen Einzelnen zu einer Gegenmacht aufschwingen können, wenn sie sich zusammenschließen, ihre Einzelinteressen bündeln und gemeinsam gegenüber dem Stärkeren geltend machen. Die abhängig Beschäftigten können ihre Interessen nur als zusammengeschlossene Gesamtheit gegenüber dem Arbeitgeber/Dienstherrn zur Geltung bringen, und zwar durch eine „kollektive Interessenvertretung“. Dass diese v. a. durch Gewerkschaften erfolgt, erkennt auch das Grundgesetz an, vgl. Art. 9 Abs. 3 GG.