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Elektronische Kommunikation mit den Verwaltungsgerichten

  • Jan Mysegades

摘要

Seit dem Jahr 2022 ist die Kommunikation mit den Verwaltungsgerichten für Behörden und Rechtsanwälte ausschließlich über den elektronischen Rechtsverkehr möglich (§ 55d S. 1 VwGO). Auch der Bürger hat über die EGVP-Infrastruktur2 nach Einrichtung eines besonderen Bürger- und Organisationenpostfachs (eBO) gemäß § 55a Abs. 4 Nr. 4 VwGO sowie über De-Mail gemäß § 55a Abs. 4 Nr. 1 VwGO die Möglichkeit, mit den Verwaltungsgerichten rechtssicher zu kommunizieren.