Der landesrechtliche Rahmen von E-Government
摘要
Auch wenn E-Government zunehmend durch europäische und bundesrechtliche Vorgaben geprägt wird (dazu die Beiträge von Mehde und Schliesky), bleiben doch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsorganisation die weiterhin relevanten Anknüpfungspunkte auf dem Weg zur (vollständig) digitalen Verwaltung. Bei beiden handelt es sich um originäre Landeskompetenzen. Daran haben auch Art. 91c Abs. 5 und das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) nur für einen kleinen Teilbereich etwas geändert.