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Der bundesrechtliche Rahmen und die Kooperationstatbestände

  • Utz Schliesky

摘要

Wenngleich nicht jede technische Neuerung stets die Anpassung rechtlicher Grundlagen erforderlich macht – weil sich zahlreiche neue Phänomene mit Hilfe der klassischen Auslegungsmethoden erfassen lassen – so hat die Vergangenheit gezeigt, dass gezielte Anpassungen des Rechtsrahmens für das Verwaltungshandeln sinnvoll und erforderlich sein können, um die Potentiale der Digitalisierung vollumfänglich auszuschöpfen. Hinzu kommt, dass die Möglichkeiten der IT im Rahmen der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben sowie das organisationsund verfahrensverändernde Verständnis von E-Government letztlich als Generalangriffe auf die verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Fundamente in Gestalt von (sachlicher und örtlicher) Zuständigkeit sowie Verwaltungsverfahren gewertet werden können.1